BBH Tiefbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB – VOB/B-orientiert)
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Bau-, Tiefbau- und Nebenleistungen der BBH Tiefbau GmbH, Paul-Fuchs-Straße 1, 07570 Weida, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Beck.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB werden berücksichtigt, soweit nicht anders geregelt.
2. Vertragsgrundlagen
Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge:
- schriftliches Angebot des Auftragnehmers
- diese AGB
- VOB/B in der jeweils gültigen Fassung (sofern vereinbart)
- Pläne, Leistungsverzeichnisse und sonstige Unterlagen
Abweichungen bedürfen der Schriftform.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher:
- Baustellenzugang ohne Einschränkungen
- Baustrom und Wasser
- behördliche Genehmigungen
- rechtzeitige Vorleistungen anderer Gewerke
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Ausführungsfristen automatisch.
Entstehende Mehrkosten (Wartezeiten, Stillstand, Zusatzfahrten) sind vom Auftraggeber zu tragen.
5. Ausführung und Bauablauf
Die Ausführung erfolgt nach technischen und betrieblichen Erfordernissen des Auftragnehmers.
Witterung, Lieferengpässe oder Fremdgewerke gelten als Behinderung im Sinne der VOB/B.
6. Preise und Vergütung
6.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Zusatzleistungen
Zusatz- und Änderungsleistungen werden gesondert berechnet, auch ohne vorherige schriftliche Beauftragung,
sofern sie vom Auftraggeber veranlasst oder objektiv erforderlich sind.
6.3 Abschläge
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt zu stellen.
7. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen einzustellen oder zu unterbrechen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BBH Tiefbau GmbH.
Bei Unternehmern gilt der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt einschließlich Forderungsabtretung.
9. Abnahme
Die Abnahme erfolgt förmlich oder durch Nutzung der Leistung.
Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung spätestens 10 Kalendertage nach Fertigstellung als abgenommen,
sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer gilt zusätzlich § 377 HGB.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen Schaden.
12. Kündigung durch den Auftraggeber
Bei Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle entstandenen Kosten und bestellten Materialien zu vergüten.
13. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Gera.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
